Exitus hat geschrieben: 29 Mär 2025 06:43
Ich würde es auch begrüßen mit der 4,2t. Bin selber hart an der 3,5t grenze.
Es macht aber für mich auch keinen sinn wenn nur E Wohnmobile mit 4,2t gefahren werden dürften.
Wo ist denn der unterschied? 4,2t sind 4,2t. Entweder ich darf das Fahren oder nicht. Nur weil da nen E Motor drin steckt ist das Fzg an sich doch nichts anderes.
Also wenn dann das Recht für alle.
Natürlich hast du Recht wenn man nur die in Bewegung befindliche Masse betrachtet.
Aber wenn man auf die mögliche Zuladung schaut, gibt es zwischen einem leichten Verbrenner und schweren E-Fahrzeug schon Unterschiede. Das E-Fahrzeug dürfte im Fahrverhalten fast immer gleich sein, da weniger Zuladung möglich ist. Ein leerer "Verbrenner Sprinter" hat andere Fahreigenschaften wie ein beladener.
Dann gilt das Gesetz mit den 4,25t natürlich für alle Fahrzeuge, nicht nur Wohnmobile. Da waren nur die Lobbyisten am aktivsten. Es gibt ja heute schon Ausnahmen zur Regelung, z.B. bei den Fahrer von Rettungsfahrzeuge die wiegen auch alle mehr wie 3,5t und so dürften die "Bufti" kein Rettungswagen fahren, oder müssten ein LKW Führerschein machen.
Aber wartet doch einfach mal ab.
Jetzt hat sich die EU erstmal geeinigt, dann kommt die Umsetzung bis 2030 also in 5 Jahre.
Wobei, so wie ich die deutsche Politik einschätze merkt die erst im Herbst 2029 das da eine Verordnung umgesetzt werden soll. Dann wird, wie immer, schnell schnell irgendwas unüberlegtes verabschiedet. Nachbessern kann dann ja die nachfolgende Generation von Regierungspolitiker.