B- Führerschein für 4,2 to WoMo

Benutzeravatar
reisefieber
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 133
Registriert: 10 Jul 2015 22:37
Wohnort: München

B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#1 

Beitrag von reisefieber »

 Themenstarter

Hallo,
mit Erstaunen habe ich heute (das Gerücht?) gehört, dass EU-weit für Wohnmobile die 3,5 to Grenze für den B-Führerschein auf 4,2 to angehoben werden soll. :roll:

Ist da was dran? Und wenn ja, soll damit auch die Tempogrenze, go Box usw. fallen?

Das wäre einesteils für die "Jugend" eine große Erleichterung, zum Anderen wären meine Anstrengungen zur Gewichtsreduzierung damit obsolet.
Viele Grüße
Günter
316CDI BlueTec 4x4 ZG3, EZ2016, Selbstausbau, da weiß man was man hat
Benutzeravatar
Surfsprinter
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1319
Registriert: 01 Jan 2005 00:00
Wohnort: Nordsee

Galerie

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#2 

Beitrag von Surfsprinter »

Dazu steht was in der Reisemobil-International.

https://reisemobil-international.de/new ... u%20fahren.

Klar ist, dass Hybrid- oder E-Womos kaum unter 3,5t zu realisieren sind.
Daher gab es schon länger Bestrebungen, die Gewichtsklassen anzupassen.

Dass dies nun auch für klassische Verbrennungsmodelle so kommen soll, überrascht mich. Und ich glaube es auch noch nicht ganz, bis das Gesetz ganz publik ist.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget


Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
Benutzeravatar
MobilLoewe
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1761
Registriert: 07 Jun 2022 10:43
Wohnort: Metropole Ruhr
Kontaktdaten:

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#3 

Beitrag von MobilLoewe »

Mehr Informationen:
https://www.promobil.de/weitere-ratgebe ... 5-t-kommt/

Wird noch dauern!
Die vorläufige Einigung muss nun noch von Rat und Parlament gebilligt werden. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie jedoch erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Quelle ADAC
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor MobilLoewe für den Beitrag:
Surfsprinter (28 Mär 2025 21:47)
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.

4-Matic, haben ist besser als brauchen! 8)
Benutzeravatar
Surfsprinter
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1319
Registriert: 01 Jan 2005 00:00
Wohnort: Nordsee

Galerie

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#4 

Beitrag von Surfsprinter »

...und am Ende im promobil-Artikel steht, dass sich durch die Änderungen der Gewichtsklassen leider die Mautregeln und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h NICHT ändern wird.

Außerdem haben die Staaten bis 2030 Zeit, das Gesetz umzusetzen. :(
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Surfsprinter für den Beitrag:
MobilLoewe (28 Mär 2025 21:54)
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget


Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
Benutzeravatar
Kurier66
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 277
Registriert: 20 Mär 2018 14:33

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#5 

Beitrag von Kurier66 »

MobilLoewe hat geschrieben: 28 Mär 2025 21:38 Mehr Informationen:
https://www.promobil.de/weitere-ratgebe ... 5-t-kommt/
Zitat aus deinem verlinkten Artikel:
Achtung! Die bisher für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geltenden Verkehrsregeln, Versicherungs- und Mautbedingungen etc. ändern sich dadurch nicht.
Für mich bleibt damit alles beim alten, ich könnte jetzt schon bis zu 7,5 to fahren so ich es möchte. Wenn sich die Verkehrsregeln und Mautbedingungen auch ändern würden hätte ich meinen Sprinter sicherlich aufgelastet, so bringt mir das nichts außer Mehrkosten und verlorene Lebenszeit bei der Suche welche Maut ich wie und wo bezahlen muss.
Viele Grüße, Micha

Sprinter 316 CDI Bj 11/2019
Umbau zum Wohnmobil im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen 8)
Benutzeravatar
MobilLoewe
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1761
Registriert: 07 Jun 2022 10:43
Wohnort: Metropole Ruhr
Kontaktdaten:

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#6 

Beitrag von MobilLoewe »

Surfsprinter hat geschrieben: 28 Mär 2025 21:50 ...und am Ende im promobil-Artikel steht, dass sich durch die Änderungen der Gewichtsklassen leider die Mautregeln und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h NICHT ändern wird.
Zu den Mautreglungen liegen derzeit keine Informationen vor. Es ist unklar, ob und wie sich die geplante Anhebung der Gewichtsgrenze auf solche Vorschriften auswirken wird. Man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, vielleicht 2050... :lol:

Gruß Bernd
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.

4-Matic, haben ist besser als brauchen! 8)
Exitus
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 292
Registriert: 14 Jun 2020 21:54
Wohnort: Lkr Lichtenfels

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#7 

Beitrag von Exitus »

Ich würde es auch begrüßen mit der 4,2t. Bin selber hart an der 3,5t grenze.
Es macht aber für mich auch keinen sinn wenn nur E Wohnmobile mit 4,2t gefahren werden dürften.
Wo ist denn der unterschied? 4,2t sind 4,2t. Entweder ich darf das Fahren oder nicht. Nur weil da nen E Motor drin steckt ist das Fzg an sich doch nichts anderes.

Also wenn dann das Recht für alle.
Gruß Patrick
E320 W211 bj.03 45tkm
Sprinter 315 bj.07, 337tkm L4H2 im AngelCamper aufbau.
mpetrus
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 698
Registriert: 01 Mär 2018 13:34

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#8 

Beitrag von mpetrus »

MobilLoewe hat geschrieben: 28 Mär 2025 22:00
Surfsprinter hat geschrieben: 28 Mär 2025 21:50 ...und am Ende im promobil-Artikel steht, dass sich durch die Änderungen der Gewichtsklassen leider die Mautregeln und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h NICHT ändern wird.
Zu den Mautreglungen liegen derzeit keine Informationen vor. Es ist unklar, ob und wie sich die geplante Anhebung der Gewichtsgrenze auf solche Vorschriften auswirken wird. Man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, vielleicht 2050... :lol:

Gruß Bernd
Wieso gibt es keine Regelungen zu der Mautgrenze?
Kannst du dich nicht mehr daran erinnern, wie ende letzten Jahres die Diskussionen über die EU Regelung für die 3,5t Klasse mit der Unterscheidung von eingetragenen zu möglichen zulässigen Gesamtgewicht im Gange war?

Es ist doch ganz klar.
Das eine ist die Anhebung der Gewichtsklasse in der Fahrerlaubnis.

Das andere die StVO bzw. Mautregeln.

Das sind alles verschiedene Verordnungen bzw. Gesetze.
Nicht alles in einen Korb werfen. Äpfel zu Äpfel, Birnen zu Birnen und Pflaumen zu Pflaumen.
Ihr seit ja schlimmer wie meine Frau.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor mpetrus für den Beitrag:
Klaus850 (31 Mär 2025 06:55)
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
mpetrus
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 698
Registriert: 01 Mär 2018 13:34

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#9 

Beitrag von mpetrus »

Exitus hat geschrieben: 29 Mär 2025 06:43 Ich würde es auch begrüßen mit der 4,2t. Bin selber hart an der 3,5t grenze.
Es macht aber für mich auch keinen sinn wenn nur E Wohnmobile mit 4,2t gefahren werden dürften.
Wo ist denn der unterschied? 4,2t sind 4,2t. Entweder ich darf das Fahren oder nicht. Nur weil da nen E Motor drin steckt ist das Fzg an sich doch nichts anderes.

Also wenn dann das Recht für alle.
Natürlich hast du Recht wenn man nur die in Bewegung befindliche Masse betrachtet.
Aber wenn man auf die mögliche Zuladung schaut, gibt es zwischen einem leichten Verbrenner und schweren E-Fahrzeug schon Unterschiede. Das E-Fahrzeug dürfte im Fahrverhalten fast immer gleich sein, da weniger Zuladung möglich ist. Ein leerer "Verbrenner Sprinter" hat andere Fahreigenschaften wie ein beladener.
Dann gilt das Gesetz mit den 4,25t natürlich für alle Fahrzeuge, nicht nur Wohnmobile. Da waren nur die Lobbyisten am aktivsten. Es gibt ja heute schon Ausnahmen zur Regelung, z.B. bei den Fahrer von Rettungsfahrzeuge die wiegen auch alle mehr wie 3,5t und so dürften die "Bufti" kein Rettungswagen fahren, oder müssten ein LKW Führerschein machen.

Aber wartet doch einfach mal ab.
Jetzt hat sich die EU erstmal geeinigt, dann kommt die Umsetzung bis 2030 also in 5 Jahre.
Wobei, so wie ich die deutsche Politik einschätze merkt die erst im Herbst 2029 das da eine Verordnung umgesetzt werden soll. Dann wird, wie immer, schnell schnell irgendwas unüberlegtes verabschiedet. Nachbessern kann dann ja die nachfolgende Generation von Regierungspolitiker.
Zuletzt geändert von mpetrus am 29 Mär 2025 08:09, insgesamt 1-mal geändert.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor mpetrus für den Beitrag:
Exitus (29 Mär 2025 21:14)
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
Benutzeravatar
MobilLoewe
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1761
Registriert: 07 Jun 2022 10:43
Wohnort: Metropole Ruhr
Kontaktdaten:

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#10 

Beitrag von MobilLoewe »

mpetrus hat geschrieben: 29 Mär 2025 07:46 Es ist doch ganz klar.
Das eine ist die Anhebung der Gewichtsklasse in der Fahrerlaubnis.

Das andere die StVO bzw. Mautregeln.

Das sind alles verschiedene Verordnungen bzw. Gesetze.
Nicht alles in einen Korb werfen. Äpfel zu Äpfel, Birnen zu Birnen und Pflaumen zu Pflaumen.
Ihr seit ja schlimmer wie meine Frau.
Nichts anderes habe ich zum Ausdruck gebracht. :wink:

Gruß Bernd
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor MobilLoewe für den Beitrag:
Surfsprinter (29 Mär 2025 09:14)
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.

4-Matic, haben ist besser als brauchen! 8)
mpetrus
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 698
Registriert: 01 Mär 2018 13:34

Re: B- Führerschein für 4,25 to WoMo

#11 

Beitrag von mpetrus »

MobilLoewe hat geschrieben: 29 Mär 2025 08:06
Nichts anderes habe ich zum Ausdruck gebracht. :wink:

Gruß Bernd
MobilLoewe hat geschrieben: 28 Mär 2025 22:00 Zu den Mautreglungen liegen derzeit keine Informationen vor. Es ist unklar, ob und wie sich die geplante Anhebung der Gewichtsgrenze auf solche Vorschriften auswirken wird. Man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, vielleicht 2050... :lol:
Da muss man aber ganz schön um die Ecke denken um auf deine "Ausdrucksweise" zu kommen.
Fakt ist doch das die EU eine Verordnung erlasen hat, die dieses Jahr in Kraft tritt.
Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge ab 3,5t möglichen bauartbedingten zulässigen Gesamtgewicht.

Warum soll die EU diese nun auf 4,25t erhöhen?
Nur weil man jetzt mit der neuen Führerscheinregel Fahrzeuge bis 4,25t anstatt 3,5t fahren darf?
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, das die EU sich diesen Rattenschwanz an Folge Verordnungen antun will?
Frag doch z.B. die lieben Österreicher, ob die auf die Mautgebühren verzichten wollen?

Du kannst die aber auch die Jahresberichte der ASFINAK durchlesen, wo die größten Einnahmen der Maut sind.
https://www.asfinag.at/ueber-uns/untern ... sberichte/

(Wir weichen vom Thema ab.)
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor mpetrus für den Beitrag:
MobilLoewe (29 Mär 2025 08:51)
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
Benutzeravatar
Karsten61
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 161
Registriert: 21 Nov 2015 19:44
Wohnort: CH- 4623

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#12 

Beitrag von Karsten61 »

]Warum soll die EU diese nun auf 4,25t erhöhen?[/quote]
Notfalls mit der gleichen Begründung die Nötig ist/war um das zGG von E-LKW auf über 40t anzuheben...

Gruss Karsten

So steht es im Schweizer Gesetzestext: «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie»)
mpetrus
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 698
Registriert: 01 Mär 2018 13:34

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#13 

Beitrag von mpetrus »

Ich kenne den Schweizer Gesetzestext nicht.
Meine Vermutung ist aber:
Wenn man auf einem E-LKW die gleiche Ladung/Gewichte transportieren möchte, muss zwangsweise wegen dem Bauart bedingten Leergewicht das Gesamtgewicht erhöht werden.

Also das Fahrzeuggewicht darf über 40t sein, welches wohl in der Schweiz (wegen den Brücken) eingehalten werden muss.

Aber, die LKW Fahrer haben trotzdem den passenden Führerschein.
Die LKW Maut wird auch bezahlt.
Einzig die Belastung und Schäden an den Straßen wird höher.

Willst du jetzt die 4,25t E-Sprinter von der LKW Maut befreien, kann man das sicher machen. Wir reden aber auch über 4,25t Fahrzeuge mit Verbrennermotoren. Die sollen jetzt auch von der Maut befreit werden, weil die Nutzlast um 0,75t erhöht wurde?
Bzw. wegen der neuen Führerscheinregelung gefahren werden dürfen.

Wenn in absehbarer Zeit das "Verbrenneraus" kommt, dauert es noch bis diese Fahrzeuge von der Bildfläche verschwinden. Ob in 20 bis 30 Jahre eine Veränderung der Gesetze nötig wird, brauchen wir jetzt nicht zu spekulieren.
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
swissML-T
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 9
Registriert: 31 Okt 2024 18:57

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#14 

Beitrag von swissML-T »

Was ist der Unterschied zu heute? Wenn man unter dem neuen Regime doch wieder einen Kurs und eine Prüfung machen muss, kann man es gleich lassen und die C oder D Kategorie weiterhin vorschreiben.
Benutzeravatar
Karsten61
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 161
Registriert: 21 Nov 2015 19:44
Wohnort: CH- 4623

Re: B- Führerschein für 4,2 to WoMo

#15 

Beitrag von Karsten61 »

Hi Michael,
es geht nicht um Verbrenner sondern ausschliesslich um E-Autos, und um das Mehrgewicht der Batterien zu Kompensieren wird derzeit NUR für Batteriebetriebene Fahrzeuge das zGG erhöht, EUweit, keine eidgenössische Extrawurst.
Bei schweren Fahrzeugen auf 42t und bei den 3,5t Fahrzeugen auf 4,2t, wobei explizit erwähnt wird das es weder einen anderen Führerschein braucht, noch das die betreffenden Fahrzeuge von Nachtfahrverboten und Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5t betroffen sind.
Im Zuge dessen, wurden auch die zulässigen Fahrzeuglängen bei Fahrzeugen mit nichtfossilen Treibstoffen geändert, um zusätzlichen Platz zu schaffen für zB Wasserstofftanks und Luftführungen an Front und Heck.
Der Traum vom Verbrenner über 3,5t mit Klasse B ist eben nur ein Traum, viel eher würde ich denken das demnächst die 3,5t Grenze auf 2,8t gesenkt wird, wie es ja aktuell schon im gewerblichen Verkehr im Bezug auf den Fahrtenschreiber/digitales Aufzeichnungsgerät ist.

Gruss Karsten
Antworten